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Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH.
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Käse-KennzeichnungSchutz der VerbraucherIn der Käseproduktion haben „Trickser“ keine Chance. An den rechtlichen Rahmenbedingungen ist nicht zu rütteln, die sind im österreichischen Lebensmittelbuch „Käse-Codex“ definiert. Ziel ist ein hoher Schutz der Konsumenten sowie die Sicherstellung der Qualitätsproduktion. Gesetzliche Grundlage für alle Hersteller und den Vertrieb von Lebensmitteln stellt das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) dar. Regelungen im „Käse-Codex“:
LMKVO = Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung Was ist nun eigentlich Käse?„Käse“ sind frische oder in verschiedenen Graden der Reife befindliche Produkte, die aus dickgelegter Käsereimilch hergestellt werden. Auch Käsearten, die aus Molke unter Wasserentzug (Molkenkäse) und die aus Topfen hergestellt sind (Sauermilchkäse), zählt man zum Käse. „Erzeugnisse aus Käse“ sind Zubereitungen aus Käse und Schmelzkäse oder Käsekompositionen, die sich aus mehreren Käsesorten zusammensetzen. Neben der Milch, den notwendigen Reifungskulturen, Gewürzen und Kräutern dürfen auch (jodiertes) Salz für den Geschmack und Beta-Carotin (Provitamin A) als natürliches Färbemittel eingesetzt werden. Die Verwendung weiterer, spezieller Zusatzstoffe wie etwa Schmelzsalze oder Verdickungsmittel ist penibelst geregelt und bei uns nicht gängige Praxis bzw. müssen auf der Verpackung deklariert werden. Der EU-Ursprungs-HerkunftsschutzKäse-Lokalmatadore widerspiegeln ein Stück der Kultur und Identität des jeweiligen Gebietes, zB Vorarlberger Bergkäse, Vorarlberger Alpkäse, Tiroler Bergkäse, Tiroler Alpenkäse, Tiroler Graukäse, Gailtaler Almkäse. Diese Herkunft will geschützt sein! Die Käse verdienen die geographische Herkunftsbezeichnung im Namen nur, weil sie in dieser Region, nach den dort festgelegten Vorschriften für die Herstellung, Zusammensetzung und Eigenschaften, produziert wurden. |
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