Mit dem Ziel, dem Konsumenten hochwertige Lebensmittel zu kennzeichnen, wurde die vorliegende AMA-Gütesiegelrichtlinie für Frischeier eingeführt. Die AMA-Gütesiegelrichtlinie legt Anforderungen für die teilnehmenden Packstellen/Vermarkter fest. Neben der Einbindung der Legehennenbetriebe ist im Sinne eines stufenübergreifenden Qualitätsprogramms auch der vorgelagerte Bereich der Brütereien und Aufzuchtsbetriebe, durch Teilnahme am Geflügelgesundheitsdienst, in die Qualitätssicherungskette eingebunden. 2011 wurde der Lebensmitteleinzelhandel in die neue Richtlinie in die Kontrollsystematik des AMA-Gütesiegels eingebunden.
Im Sinne der Konsumentenerwartung in Hinblick auf artgerechte Haltung der Legehennen sieht das AMA-Gütesiegelprogramm nur Boden und Freilandhaltung vor und legt über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bestimmungen an die Tierhaltung fest.
Die Teilnahme am Kennzeichnungs- und Registrierungssystem „ovum“ der AMA Marketing ist Voraussetzung für die am AMA-Gütesiegelprogramm teilnehmenden Betriebe. „Ovum“ ist Hilfestellung für Legehennenbetriebe und Packstellen zur Umsetzung der EU Vermarktungsnormen für Eier sowie für die gemäß VO (EG) Nr.178/2002 geforderte Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und legt daher Maßnahmen zur Dokumentation und Kennzeichnung fest.