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Be- und Verarbeitungsprodukte

Von Speiseölen bis zu Eiprodukten

All jene verarbeiteten Lebensmittel, die nicht in einer eigenen AMA-Gütesiegel Richtlinie geregelt sind, wie z.B. Speiseöle, Obstsäfte und Eiprodukte, werden durch diese Richtlinie abgedeckt. Die Richtlinie kann daher je nach Bedarf um branchenspezifische Kriterien erweitert werden.


Das AMA-Gütesiegel dient zur Kennzeichnung von Produkten, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Es stellt eine Orientierungshilfe der überdurchschnittlichen und nachvollziehbaren Qualität sowie der umfassenden Kontrolle dieser Lebensmittel für die Konsumenten dar.

 

Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Be- und Verarbeitungsprodukte“ verfolgt folgende Ziele:

  • Kontinuierliche Verbesserung der Qualität sowie der Sicherheit bei Be- und Verarbeitungsprodukten durch über das gesetzliche Niveau hinausgehende Anforderungen.
  • Transparenz und nachvollziehbare Herkunft entlang des Herstellungsprozesses.
  • Stärkung bzw. weiterer Ausbau des Vertrauens der KonsumentInnen durch regel-mäßige und unabhängige Kontrollen.


Die Richtlinie „Be- und Verarbeitungsprodukte“ regelt wesentliche Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus. Die vorliegenden Anforderungen gehen über die rechtlichen Bestimmungen hinaus und geben Hilfestellung für die korrekte Umsetzung der geforderten Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.