
Die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (in der Folge kurz AMA Marketing) legt in dieser Richtlinie die Bestimmungen für die Erteilung der Rechte zur Führung der von ihr als Marke geschützten AMA-Gütesiegel mit verschiedenen Herkunftsangaben fest.
Das AMA-Gütesiegel dient zur Kennzeichnung von Produkten, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind. Es stellt eine Orientierungshilfe der überdurchschnittlichen und nachvollziehbaren Qualität sowie der umfassenden Kontrolle dieser Lebensmittel für die Konsumenten dar.
Die AMA-Gütesiegel-Richtlinie „Frischfleisch“ verfolgt folgende Ziele:
Die Richtlinie „Frischfleisch“ regelt wesentliche Herstellungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsschritte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Hygieneniveaus. Die vorliegenden Anforderungen gehen über die rechtlichen Bestimmungen hinaus und geben Hilfestellung für die korrekte Umsetzung der geforderten Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln.
Die vorliegende Richtlinie wurde von der AMA Marketing und Experten branchenspezifisch entwickelt, vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) genehmigt und von der AMA Marketing veröffentlicht.