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Handelsgericht Wien
DVR 0824275
Im Bereich "Service" finden Sie:
1. Dokumente zum AMA-Gastrosiegel (AMA-Gastrorichtlinie, Lizenzvertrag, Umsetzungshilfe)
2. Allgemeine Informationen (Eckpunkte, USP, Umsetzungsschritte "Step by Step", Marketingpaket)
3. Dokumente für Lieferanten (Musterbrief, Lieferantenerklärung)
4. Dokumente für die Eigenkontrolle (Checkliste zur Selbstüberprüfung, Dokumentation der internen Schulung)
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1. Dokumente zum AMA-Gastrosiegel
Umsetzungshilfe für den Gastronom (Detaillierte Dokumente zur Hilfestellung für die Umsetzung des AMA-Gastrosystems): Die wichtigsten Informationen und Unterlagen aus diesem Servicebereich finden Sie hier gesammelt in einem Dokument
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2. Allgemeine Informationen
Eckpunkte des AMA-Gastrosystems
Umsetzungsschritte "Step by Step"
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3. Dokumente für Lieferanten
Produktspezifische Lieferantenerklärungen:
Lieferantenerklärungen für die Kategorie I - (Fleisch)
Lieferantenerklärungen für die Kategorie III - (Eier und Eiprodukte)
Lieferantenerklärungen für die Kategorie IV - (Erdäpfel, Gemüse, Obst)
Lieferantenerklärungen für die Kategorie V - (Wild und Süßwasserfisch)
Wann kann die Lieferantenerklärung eingesetzt werden?
Wenn der Lieferant ein Lebensmittelgewerbebetrieb oder Händler ist (z.B. Fleischer, Fleischhandel, Obst- Gemüsehändler), also wenn es sich um keinen Primärlieferanten handelt.
Gemeinsam mit dem Musterbrief für die Lieferanten kann die Lieferantenbestätigung prinzipiell als Vorabinformation für den Lieferanten dienen, dass dieser ab sofort:
- Ware aus einer bestimmten definierten Region bzw. aus Österreich liefert
- die Herkunft auf den Etiketten der Ware entsprechend ausweist
- die Herkunft auf den Rechnungen/Lieferscheinen ausweist
Ziel:
- Absicherung der Vorstufe
- ggf. Nennung und Auflistung der bäuerlichen Lieferanten (Vorstufe)
Die Lieferantenerklärung alleine hat jedoch keinen Rechtsanspruch!
Bei der Warenübernahme sind immer die Herkunftsangaben auf Etiketten/Kennzeichnung und Warenbegleitdokumenten zu überprüfen!
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4. Dokumente für die Eigenkontrolle
Der Gastronom muss zumindest halbjährlich eine Selbstüberprüfung anhand der vorgegebenen Checkliste vornehmen.
Im Zuge der Eigenkontrolle hat der Gastronom alle mit dem AMA-Gastrosystem in Verbindung stehenden Personen (z.B. Küchenchef, Verantwortliche für den Einkauf und Warenübernahme, Servicepersonal) zu dessen Anforderungen einzuschulen.
Diese Einschulung ist laufend, mindestens jedoch halbjährlich, zu wiederholen. Über die Durchführung der Schulung hat der Gastronom Aufzeichnungen (z.B. Teilnerhmerliste, Datum, Dauer) zu führen.
Checkliste zur Selbstüberprüfung
Dokumentation der internen Schulung






