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A-1200 Wien
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Handelsgericht Wien
DVR 0824275
AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe
Bei der Verwendung des AMA-Biozeichens mit Ursprungsangabe müssen die wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe zu 100% aus der im Zeichen angeführten Region stammen. Für nicht in dieser Region und in der entsprechenden Qualität herstellbare Rohstoffe gilt bei verarbeiteten Lebensmitteln ein zulässiger Toleranzbereich von bis zu einem Drittel. Die Be- und Verarbeitung aller Lebensmittel hat in der angegebenen Region stattzufinden.
AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe
Das AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe garantiert die biologische Landwirtschaft und den kontrolliert biologischen Anbau der Rohstoffe des Lebensmittels.
Kontrolle des Bio-Zeichens
Mindestens einmal jährlich werden Direktvermarkter, Verarbeitungsbetriebe und Händler auf die Einhaltung der Vorschriften für den Biolandbau kontrolliert.
Falls es bei einer Kontrolle zu Beanstandungen kommen sollte, werden Sanktionen vergeben und meist weitere, unangemeldete Nachkontrollen vorgenommen.
Alle 8 Kontrollstellen Österreichs sind unabhängig und werden von der Lebensmittelbehörde eines Bundeslandes mit der Kontrollaufgabe betraut.
Kontrollen vor Ort - beim Landwirt
Die Kontrollore überprüfen:
- Artgerechte Tierhaltung
- Futtermitteleinsatz
- Bodenbearbeitung
- Düngemitteleinsatz
- Be- und Verarbeitungsräume
Die Ergebnisse werden schriftlich festgehalten - kommt es zu Beanstandungen werden Sanktionen verhängt und weitere unangemeldete Kontrollen folgen.
Kontrollen vor Ort - beim Verarbeiter
Die Kontrollore überprüfen:
- Einkauf und Mengenfluss
- exakte Trennung zwischen konventioneller und biologischer Produktion (getrennte Verarbeitungskreisläufe)
- stammen die als biologisch gekennzeichneten Produkte aus biologischer Produktion
- alle Produkte müssen genau etikettiert und mit der Kontrollnummer versehen sein











