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Worauf Sie achten sollten

Gesetzliche Bestimmungen
Herstellung und Verkauf unterliegen strengsten gesetzlichen Bestimmungen. Eine spezielle Verordnung schreibt höchste Sorgfalt vor. Zur Herstellung von Faschiertem darf ausschließlich sehnenarmes oder grob entsehntes Muskelfleisch ohne jeden Zusatz verwendet werden. Aus Qualitätsgründen soll Faschiertes aus möglichst großen Fleischstücken hergestellt werden. Deshalb dürfen nur zumindest faustgroße Fleischstücke verwendet werden. Des Weiteren darf Faschiertes ausschließlich aus frischem, gut durchkühltem, jedoch nicht gefrorenem Fleisch hergestellt werden.

Zuhause angekommen...
Beim Einkauf sollte die Kühlkette so wenig wie möglich unterbrochen werden. Also so rasch wie möglich wieder in den Kühlschrank oder gleich weiterverarbeiten. Auch zum Einfrieren ist rohes Faschiertes recht gut geeignet. Frisch eingefroren, in kleinen Portionen luftdicht verschlossen, hält sich mageres Faschiertes bis zu fünf Monate und solches mit höherem Fettanteil zwei Monate.

Tipps zum Selbermachen
Da es in fast jedem Haushalt eine Universal-Küchenmaschine mit aufsteckbarer Faschiereinrichtung (Fleischwolf) gibt, muss das Faschieren längst nicht mehr dem Fleischer vorbehalten bleiben. Es lässt sich sehr leicht selbst durchführen.

_ Je nach Durchmesser (Kaliber) der Lochungen der Faschierscheibe können Sie die Körnigkeit des Faschierten bestimmen.

_ Damit es besonders gleichmäßige Struktur und Durchmischung aufweist, empfiehlt sich, bereits einmal faschiertes Fleisch ein zweites Mal durch den Fleischwolf zu drehen.

_ Ebenfalls empfehlenswert ist das Anfrieren der zu faschierenden Fleischstücke. Dazu legt man diese für rund 30 Minuten ins Gefrierfach. So lässt sich das Fleisch viel leichter verarbeiten, und das frische Faschierte erhält eine körnige Struktur.

Orientierungshilfen

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