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Die Packungskennzeichnung

Was in einer Milchpackung drin ist, muss auch außen draufstehen. Und noch so einiges mehr. Der Gesetzgeber regelt das ganz genau. Im Folgenden alle Angaben, die auf jedem „Packerl“ klar ersichtlich sein müssen.
Mindestens haltbar bis
Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Lagerbedingungen geben Auskunft, wie lange der Inhalt der ungeöffneten und entsprechend gelagerten Packung in einwandfreier Qualität zu genießen ist.
Fettgehalt und Wärmebehandlung
Auf der Packung steht auch der im österreichischen Lebensmittelkodex geregelte Fettgehalt. Zum Beispiel 0,5 % oder 3,5 %. Die Wärmebehandlung der Milch (z.B. pasteurisiert oder ultrahocherhitzt) kann angegeben sein.
Sachbezeichnung und Menge
Die Sachbezeichnung informiert darüber, ob sich Vollmilch oder z. B. teilentrahmte Milch darin befindet. Und natürlich wie viel davon. Zum Beispiel 1 Liter oder 0,5.
Nährwerttabelle
Eine Nährwerttabelle ist zwingend auf der Milchpackung anzubringen, wenn gesundheitsbezogene Informationen und/oder Nährwertangaben gemacht werden. Sie wird oft auch freiwillig von den Herstellern angeführt.
Identitätskenn- und Gütezeichen
Eine EU-weit geregelte Kennzeichnung gibt an, wer für den letzten Verarbeitungsschritt (kann z.B. auch die Abpackung sein) verantwortlich ist. Eine Betriebsnummer identifiziert den Hersteller. Darüber hinaus können sich das AMA-Gütesiegel oder das Biozeichen (bei Biolebensmitteln) auf der Packung befinden.
Gentechnik-frei erzeugt
Diese Milch wurde völlig frei von Gentechnik erzeugt. Laut Österreichischem Lebensmittelkodex darf kein Tierfutter verwendet werden, das aus gentechnisch veränderten Organismen besteht bzw. diese enthält. Bei der Fütterung müssen Vorlaufzeiten eingehalten werden, bevor die Milch als „Gentechnik-frei erzeugt“ gekennzeichnet werden kann.







